Passivhaus

Passivhaus ist ein von einem privaten Institut eingeführter energetischer Standard für Gebäude. Per Definition dieser Institution, des Passivhausinstitutes in Darmstadt, handelt es sich um ein Gebäude mit einem Heizwärmebedarf von maximal 15 kW*h/(m2*a) also in Schrift: 15 Kilowattstunden je Quadratmeter Wohn- bzw. Nutzfläche pro Jahr). Dieser Wert entstand aus Wirtschaftlichkeitsberechnungen zu bauphysikalischen Anforderungen an ein energetisch hocheffizientes Gebäude. Ein derartiges Gebäude kann unter Umständen nur mit Beheizung der ohnehin notwendigen Zuluft erfolgen.

Nach Ansicht der Fachwelt, die sich mit Energieeffizienz beschäftigt, ist das Passivhaus im Neubau inzwischen der „Stand der Technik“ (siehe z.B. Leitfaden Effiziente Energienutzung in Bürogebäuden (Bereich Klima/Energie, lfu_klima_00053) Seite 5 und 6 des LfU Bayerns aus dem Jahr 2008, 2. Auflage 2010). Stand der Technik heißt: wirtschaftlich machbar und erprobt. Es bedeutet nicht, daß der Gesetzgeber dies so vorschreibt. Im Gegenteil: Um die Werte der Energieeinsparordnung (EnEV; aktuelle verschärfte Vorschrift seit Oktober 2009 gültig) zu erfüllen, ist ein energetisch deutlich schlechteres Gebäude zulässig.

Bei aller Diskussion mit energetisch verbesserten Gebäuden, vor allem Wohngebäuden, kann man jedoch sagen, daß sich derjenige, der sein Gebäude im Konzept des Passivhauses baut oder saniert, ein seit 1991 erfolgreich erprobtes und bewährtes Gebäudesystem schafft.

Dieses ist auch noch wirtschaftlich und in allen Punkten nachhaltig gebaut. Auch der Wiederverkaufswert wird stabil bleiben, da das Passivhaus immer noch erheblich besser ist als die gesetzlichen Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) vorschreiben.

 Passivhaus, Königsbrunn  Passivhaus im Winter, Königsbrunn  Thermografie Passivhaus
Passivhaus in Königsbrunn nach Fertigstellung Passivhaus in Königsbrunn im Winter  Thermografie des Passivhauses in Königsbrunn
(angefertigt von Peter Sommer)

Die Definition des Passivhauses zunächst im Wesentlichen über die energetische Qualität der Gebäudehülle zu definieren und einen bauphysikalischen Grenzwert als Mindestmaß zu definieren ist (wie auch früher in der Wärmeschutzverordnung WSchVO berechnet) in meinen Augen der einzige Weg, um Effizienz zu definieren. Mit eher politisch definierten Primärenergiefaktoren bei Sanierungen das Gebäude zu verbessern ist mittelfristig zu kurz gesprungen und spart  im physikalischen Sinne keine Energie sondern nur CO2.

Die im Untermenü einzeln aufgeführten Punkte schaffen jedoch nur in der Gesamtheit ein funktionierendes Gebäude. Mit Einzelmaßnahmen in der Sanierung, wie sie als Minimallösung derzeit politisch gewollt sind, können Problempunkte verschoben werden und zu weitaus größeren Problemen führen!

Daher empfehle ich immer das Heranziehen eines ganzheitlichen Gebäudekonzeptes. Einzelmaßnahmen sollten sich auf den Austausch der Heizanlage oder den Einbau einer Lüftungsanlage beschränken. Bei historischen Gebäuden sollte auch immer der ursprüngliche Zweck mitberücksichtigt werden. Eine gewaltsame energetische Sanierung ist in dieser Gebäudeklasse sehr zu hinterfragen – das Gesetz zwingt hier auch nicht unbedingt zu diesen Maßnahmen.