Von herausragender Bedeutung für die energetisch optimierte Planung und Ausführung ist eine sehr gute Winddichtheit des Gebäudes. Dies bedeutet, daß die Wände, Decken, Dächer, Fenster und Türen allesamt sehr gut miteinander verarbeitet sein müssen um eine unplanmäßige Durchlüftung durch Wind zu verhindern.
Der Luftdichtheitstest (auch „Blower-Door“-Test genannt) ist in der DIN EN 13829 „Wärmetechnisches Verhalten von Gebäuden – Bestimmung der Luftdurchlässigkeit von Gebäuden – Differenzdruckverfahren“ geregelt. Die Messung wird also nach Norm als Differenzdruck im Über- und Unterdruck gemessen. n50 bedeutet in diesem Test der gemessene oder aus den Messungen vom Gerät errechnete Wert bei einem Differenzdruck von +-50 Pa. Wer die Staudruckformeln der Windlastannahmen ausmultipliziert wird feststellen, daß dies Windgeschwindigkeiten um 10 m/s ergibt. In der Beaufortscala heißt dies „Frische Briese“ oder Windstärke 5, also eine im Winter häufig auftretende Windgeschwindigkeit, die das Haus unplanmäßig mit kühler Außenluft durchflutet. Bei einem konventionellen EnEV-Haus ohne raumlufttechnische Anlage darf dieser „Prüfwind“ also das Gebäudevolumen bis zu 3 (drei) mal in der Stunde wechseln und somit warme Luft nach außen fördern.
Passivhäuser müssen mit dem Luftdichtheitstest geprüft sein. Das Ergebnis muß eine Luftwechselrate bei 50 Pa Prüfdruck von maximal 0,6 1/h sein, oder verständlicher gesagt darf das Gebäudevolumen höchstens einmal in 1:40 Stunden vom Prüfwind gewechselt werden – (der zulässige Wert in der EnEV beträgt nur 1,5 1/h bei Lüftungsanlagen, 3,0 1/h bei konventioneller Bauweise!). Der Passivhauswert ist bei guter Planung der Anschlußdetails und geeigneter Bauleitung jedoch ohne Probleme zu erreichen. Im Neubau sehe ich Werte von 0,2-0,4 1/h als normal und ohne Mehrkosten herstellbar an.
Ich persönlich empfehle bei jeder Sanierungsmaßnahme und jedem Neubau diesen Test durchzuführen, um zu wissen, wie es um die Qualität der Luftdichtheit steht. Wie oben erwähnt ist er beim Passivhaus nach Definition des Passivhauses verpflichtend durchzuführen, da die tatsächlich gemessene Luftwechselrate in die Berechnung des Energieverbrauches einfließen darf.
Nach der EnEV(2009) ist der Luftdichtheitstest bei Gebäuden mit raumlufttechnischen Einrichtungen verpflichtend durchzuführen.
Der Luftdichtheitstest kann von meinem Büro mit eigenem Meßgerät durchgeführt werden: Anfragen an luftdichtheitstest@ibrauhut.de